Willkommen bei Stellen Nürnberg hier finden Sie Informationen zur Zeitarbeit.

Interessant ist für Menschen, welche auf Jobsuche sind und evtl nach einer Stelle als Leiharbeiter,  Leiharbeitnehmer, Zeitarbeitnehmer suchen, zu wissen, welche Zeitarbeits-Unternehmen es in meiner Region gibt. Da wir hier bei unserem Stellenmarkt die gesamte Region bedienen, d.h. Stellenangebote und Stellengesuche auch aus Lauf, Schwabach, Roth, Fürth, Erlangen aufnehmen, ist für unsere Besucher wichtig zu wissen, welche Zeitarbeitsfirmen es dort jeweils gibt. Zudem ist es eine gute Gelegenheit, für Firmen aus dem Bereich Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeit, Personalleasing, sich auf einer regionalen Stellenbörse, wie dieser vorzustellen.

Es gibt bei vielen Menschen in Nürnberg welche arbeitslos sind, gibt es gewisse Vorbehalte gegenüber Zeitarbeitsfirmen. Daher ein paar Bemerkungen. Durch Zeitarbeit sind Unternehmer zunehmend flexibel, d.h. wenn sie Personal benötigen wird dieses beim Zeitarbeitsunternehmen geordert, sinkt die Auftragslage, können Mitarbeiter freigestellt werden. Was unbefriedigend bei dem derzeitigen Arbeitsmarkt ist, das ist die unterschiedliche Entlohnung. Gerechter Weise müsste eine Lösung gefunden werden, die der Maxime “gleicher Lohn - bei gleicher Leistung für alle” entgegenkommt. Hier ist auch die Politik und die Arbeit der Gewerkschaften gefordert. Und viele Arbeitslose war und ist es eine sehr gut Chance, eine neue Stelle zu finden, eine Arbeit auf Zeit bei einem Zeitarbeitunternehmen um im weiteren Verlauf in eine Stelle zu wechseln, welche eher ihren Vorstellungen entsprcht.

Noch eine kurze Definition zu dem Begriff Zeitarbeit:
Bei der Arbeitnehmerüberlassung (Leiharbeit, Personalleasing, Zeitarbeit) wird ein Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer, Zeitarbeitnehmer) von seinem Arbeitgeber (Verleiher, Zeitarbeitsunternehmen) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen. Bei der Arbeitnehmerüberlassung besteht ein spezifisches Dreiecksverhältnis zwischen Zeitarbeitnehmer, Zeitarbeitsunternehmen und Entleiher/Kundenunternehmen. In Deutschland enthält das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz hierfür besondere Regeln.

Zeitarbeitnehmer, Zeitarbeitsunternehmen und Kundenunternehmen

Zeitarbeitnehmer, Zeitarbeitsunternehmen und Kundenunternehmen

Der Arbeitsvertrag zwischen dem Zeitarbeitnehmer und dem Zeitarbeitsunternehmen ist ein Arbeitsvertrag wie auch sonst zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern, also mit allen Rechten und Pflichten, wie üblich in jedem Arbeitsverhältnis. Der Unterschied besteht darin, dass der Arbeitgeber berechtigt ist, den Arbeitnehmer einem Dritten zu überlassen (entgegen des gesetzlichen Regelfalls nach § 613 Satz 2 BGB).